Eine neue Gerätegeneration mobiler Chipkartenleser ist seit Anfang des Jahres auf dem Markt:
Mit diesen Geräten ist ein mehrmaliges Einlesen von Chipkarten nicht mehr möglich. Selbst die bisherigen stationären Tischgeräte können weiter benutzt werden. Lediglich soll einem potentiellen Abrechnungsbetrug vorgebeugt werden, da das Speichern hunderter Chipkarten zum beliebigen Einlesen in späteren Quartalen mit den neuen Geräten nicht mehr möglich ist. Hierzu wurden diverse Änderungen an den neuen Geräten vorgenommen. U.a. werden diese Geräte unmittelbar an den PC, nämlich direkt an die serielle Schnittstelle angeschlossen. An diese serielle Schnittstelle ist typischerweise jedoch auch schon ein stationäres Tischgerät angeschlossen. Deshalb liefert bspw. die Firma ORGA Kartensysteme GmbH mit dem mobilen Gerät ein Kabel mit eingebautem manuellen Umschalter aus. An dieses Kabel wird das bisherige stationäre Gerät und das neue mobile Gerät angeschlossen. Mit einem Umschalter entscheidet der Kunde, ob das Tischgerät oder der neue mobile Leser angesprochen werden soll. Das Einlesen von Chipkarten aus den neuen mobilen Lesegeräten in ein stationäres Tischgerät ist jedenfalls nicht mehr möglich. Die Firma ORGA Kartensysteme GmbH hat eine Zertifizierung für das erste Gerät auf dem Markt erhalten. Den mobilen Chipkartenleser HML 865 können Sie ab sofort bei der ORGA Kartensysteme GmbH bestellen. Als bisheriger HML-Kunde können Sie Ihr "altes" Gerät zu ORGA schicken, dieses dann upgraden lassen und dann SW-modifiziert wieder in der Praxis einsetzen. Dabei ist zu beachten, dass die Bedienung des Orga-HML 865 der neuen Version sich dann etwas verändert hat. Sie sollten sich spätestens dann die Dokumentation zur aktuellen TurboMed-Version zu diesem Thema durchlesen, denn für das ORGA HML 865 haben wir die Anleitung zum Handling mit in die "Was ist neu…" (TurboMed) und die "readme" (TurboMed Classic) integriert. Hinweis: die bisherigen mobilen Lesegeräte können natürlich wie bisher weiter benutzt werden. Hier gibt es von unserer Seite überhaupt keine Änderung: es bleibt alles so wie es ist. Weitere Informationen finden Sie dazu im Internet unter der Adresse: http:\\www.bundesmantelvertrag.de